Ich stelle Ihnen gern transparent meine Preise und Konditionen vor. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis und richtet sich nach der Dauer des jeweiligen Einsatzes. Bei regelmäßiger Buchung biete ich attraktive Rabatte an.

Stundensätze

Kurzeinsatz

120 Minuten
€ 120 *inclusive
  • An und Abfahrtskosten
  • Individueller Einsatz/Hausbesuch
  • Vor Einsatz einkaufen und mitbringen nicht möglich

Volleinsatz

3 Stunden
€ 165 *inclusive
  • An- und Abfahrtskosten
  • Individueller Einsatz/Hausbesuch
  • Gemeinsamer Einkauf/Spaziergang möglich

Langeinsatz

4 Stunden
€ 200 *inclusive
  • An- und Abfahrtskosten
  • Individueller Einsatz/Hausbesuch
  • Gemeinsamer Einkauf/Spaziergang/ Kurzausflug möglich

Tageseinsatz

ab 5** bis max. 8 Stunden
€ 245 **jede weitere Stunde 45€
  • An- und Abfahrtskosten
  • Individueller Einsatz/Hausbesuch
  • Einkauf vorab und mitbringen sowie Tagesausflüge möglich

Rabatte bei regelmäßiger Buchung

Bei regelmäßiger und zuverlässiger Zusammenarbeit biete ich Rabatte an. Diese können frühestens nach drei Monaten greifen und orientieren sich an der Regelmäßigkeit der Termine, der Dauer und dem Umfang des Einsatzes sowie an einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Mögliche Rabatte bei regelmäßiger Buchung:

 

Regelmäßigkeit

Einsatzdauer

Rabatt

Effektiver Stundensatz

Beispiel (bei 50 € Basis)

Monatliche Ersparnis (bei 8 Std/Woche)

Mindestens 2× pro Monat

ab 4 Stunden

15 %

42,50 €

340 € statt 400 €

ca. 240 €

Mindestens 3× pro Monat (am Stück)

ab 4 Stunden

20 %

40,00 €

320 € statt 400 €

ca. 320 €

Regelmäßige lange Einsätze (mind. 2× im Monat)

6–8 Stunden

25 %

37,50 €

300 € statt 400 €

ca. 400 €

Zusätzlich gibt es Treuerabatte, die nach sechs bis zwölf Monaten kontinuierlicher Zusammenarbeit möglich sind. Die genauen Konditionen werden im persönlichen Gespräch besprochen.

Erstattungsmöglichkeiten

Die Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.

Selbstzahler und privat Versicherte Die Rechnung kann bei manchen privaten Kranken- oder Pflegeversicherungen eingereicht werden. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte klären Sie das vorab direkt mit Ihrem Versicherer. Eine Erstattung ist möglich, aber nicht in jedem Fall gewährleistet.

Gesetzliche Pflegeversicherung Eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder vergleichbare Leistungen der Pflegeversicherung ist erst nach landesrechtlicher Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag möglich. Diese Anerkennung wird angestrebt.

Hinweis zur Vorleistung Ich gehe maximal zwei bis vier Wochen in Vorleistung. Ist eine zeitnahe Klärung der Kostenübernahme nicht möglich, bitte ich um Eigenfinanzierung der Einsätze.